Wenn wir kurz halten, dann nur um zu sehn,
dass der Weg, den wir gehn
schön und doch steil ist.
Ein Stück nur vom Teil ist
aus „Die Suche geht weiter“ von Rosenstolz
Sicherheitshinweise | In eigener Sache
Bitte beachten Sie, dass dieser Rundwanderweg nur in einer Richtung beschrieben und auch entsprechend markiert ist. Nach langen Regenperioden bzw. Starkregen und im Winter (je nach Schneelage) ist die Begehung des Weges weniger / nicht zu empfehlen.
Der Start ist am Sandplacken, der Kammlinie des hohen Taunus. Gewandert wird in Richtung Feldberg – Kanonenstraße – Weiße Mauer – Kanonenstraße – Sandplacken.
Der Weg verläuft über diese Landmarken:
Sandplacken – Buchborn – Hanswagnersborn – Kanonenstrasse – Massborn – unterhalb der Weißen Mauer – Massborn – Kanonenstrasse – Viermärker – Limes – Römisches Kastell „Altes Jagdhaus“ – Sandplacken
Die entsprechende gpx-Datei finden Sie hier.
Das Wegemarkierungszeichen besteht aus einem schwarzen Kreis mit einem schwarzen horizontalen Strich auf weißem Grund. Dies ist auch das offizielle Kartierungssymbol für historische Grenzsteine. Der Standort eines jeden Grenzsteines wird zusätzlich kenntlich gemacht mit einem Markierungsschild, auf dem die Nummern der Grenzlinien angegeben sind.
Über den Weg | Kurze Einführung für den Weg
Der Siegfried Rumbler Weg ist nach Grenzlinien und Grenzpunkten eingeteilt. Grundlage für die jeweilige Bezeichnung bildet die Übersichtskarte von Ernst Georg Steinmetz (hier auch als „Steinmetz-Karte“ bezeichnet). Das von Steinmetz 1930 verwandte numerische System der Zuordnung der einzelnen abgegrenzten Gebietsteile wurde für die Bezeichnung von Grenzlinien und -punkten übernommen. Diese Bezeichnung durch Nummern dient der besseren Orientierung.
Die verwendete Steinmetz-Nummerierung auf dem Siegfried-Rumbler-Weg, samt den entsprechenden Bezeichnungen der Wälder & ihren damaligen Besitzern sind in der Tabelle unten auf der Seite zu finden.
Historischer Abriss | Kurz aus der Geschichte der Hohe Mark
Wir finden seit dem 14. Jahrhundert eine genossenschaftlich organisierte Gemeinschaft von Markberechtigten vor. Die „Märker“, die eigenes „Feuer und Rauch“ (Haushalt) hatten, verpflichteten sich in ungeteilter Gemeinschaft zu Rechten und Pflichten der Waldnutzung (keine Wiesen & Felder). Die Markberechtigten waren unabhängig vom Stand im Verbund, so dass sogar leibeigene Bauern Markberechtigt waren.
Die ordnungsgemäße Nutzung des Waldes wurde durch die verschiedenartigen Interessen der Märker im Laufe der Zeit immer schwieriger. Die Hoheitsträger beeinflussten die Markgemeinden so, dass das althergebrachte „Hohemarkrecht“ ausgehöhlt wurden und eine Teilung als die einzig vernünftige Möglichkeit erschien. Erste Teilungsverhandlungen begannen 1777, welche zur endgültigen Teilung 1813 führten. Die erste Teilung erfolgte zwischen
GF Großherzogtum Frankfurt
GH Großherzogtum Hessen (-D)armstadt
HN Herzogtum Nassau
Zur Markierung der einzelnen Gebietsteile wurden zahlreiche Grenzsteine gesetzt, von denen der größte Teil noch heute vorhanden ist.
Durch Veränderung in den Macht- und Besitzverhältnissen unterlag die Verteilung der einzelnen Gebiete einer gewissen Dynamik, zu welcher auch politische Ereignisse und Gebietstausche, sowie Gebietsreformen und Eingemeindungen zur Stadt Frankfurt am Main beitrugen.
Detailliertere Informationen zur Geschichte der Hohe Mark, zu den einzelnen Grenzsteinen auf dem Weg und zum Rundwanderweg selbst, sowie Zusatzinformationen über Grenzsteine im Allgemeinen, finden Sie in der Broschüre kartoniert im Taschenformat Broschüre mit gelbem Einband im Nachdruck von 2003, welche Sie für 5 € (plus Porto) über unser Kontaktformular hier bestellen können.